Aktuelles zum SKE-Fonds
Die nächste SKE-Sitzung der VdFS, in deren Rahmen über die Fördervergabe von Mitteln aus den sozialen und kulturellen Einrichtungen entschieden wird, muss bedauerlicherweise verschoben werden. Grund dafür ist ein seit vielen Jahren anhängiges Gerichtsverfahren, das die Austro-Mechana im Namen aller Verwertungsgesellschaften gegen den Online-Versandhändler Amazon führt. Trotz der Verschiebung der Sitzung ist es jedoch weiterhin möglich, Anträge zu stellen.
Da Amazon – einer der größten Importeure von vergütungspflichtigem Trägermaterial – seit vielen Jahren Rechnungslegung und Zahlung der Leerkassettenvergütung in Österreich verweigert, ist seit Ende 2007 ein Verfahren bei Gericht anhängig. In diesem Verfahren wird u.a. auch die EU-Konformität der gesetzlichen Ausgestaltung und praktischen Handhabung des österreichischen Systems der Privatkopievergütung sowie der sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE) überprüft.
In einem ersten, bis zum OGH geführten Rechtsgang, hat dieser dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einige aus seiner Sicht wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Vorgaben für die Leerkassettenvergütung (jetzt: Speichermedienvergütung) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat das bestehende österreichische System der Leerkassettenvergütung und der sozialen und kulturellen Zwecken dienenden Einrichtungen (SKE), welchen die Hälfte dieser Erträge zufließen müssen, grundsätzlich für unionsrechtskonform erklärt. Dies wurde jedoch davon abhängig gemacht, dass bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise die Effizienz und Bekanntheit von Rückvergütungen und Vorabfreistellungen, sowie das diskriminierungsfreie Funktionieren der SKE gegeben sein müssen.
Diese Beurteilung obliegt nun wiederum den nationalen Gerichten. Die ersten beiden Instanzen (Handelsgericht Wien, Oberlandesgericht Wien) haben bedauerlicherweise entschieden, dass die oben angeführten Voraussetzungen nicht gegeben seien.
Angesichts möglicher Rückzahlungsverpflichtungen unserer Gesellschaft gegenüber den zahlungspflichtigen Unternehmen sind wir aufgrund der gebotenen Sorgfaltspflicht und der Empfehlung unseres Wirtschaftsprüfers derzeit leider angehalten, bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) keinerlei Zahlungen aus dem SKE-Fonds mehr zuzusagen und zu leisten.
Einreichungen sind jedoch weiterhin möglich. Diese werden nach einer Prüfung auf Vollständigkeit bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage zurückgestellt. Wir versichern allen AntragstellerInnen, deren Anträge im Falle einer positiven Bereinigung dieser auch für unsere Gesellschaft sehr unbefriedigenden Situation umgehend dem SKE-Ausschuss und Vorstand der VdFS vorzulegen.
Unterstützungsfonds des KSVF
In Fällen von besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen besteht auch die Möglichkeit, beim Unterstützungsfonds des KSVF um einen Zuschuss anzusuchen.
Informationen dazu finden Sie unter http://www.ksvf.at/ein-notfall-was-nun-tun.html.
Die Geschäftsführerin des Dachverbands der Filmschaffenden (http://www.filmschaffende.at), Frau Dr. Maria Anna Kollmann, steht Ihnen für diesbezügliche Fragen gerne zur Verfügung und ist auch bei der Antragstellung behilflich.