Kunstschaffende im Amazon-Verfahren durch Urteil des OGH gestärkt
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 15. März 2017 sein lange erwartetes Urteil im "Amazon-Verfahren" zugestellt. Dieses stärkt den Kunstschaffenden in Österreich den Rücken in mehrerlei Hinsicht.
Das österreichische System der Privatkopienvergütung (Speichermedienvergütung), das Amazon in einigen zentralen Punkten in Frage gestellt hat, wurde vom OGH als eindeutig konform mit dem EU-Urheberrecht beurteilt. Der OGH hat unter anderem entschieden, dass das Anknüpfen der Zahlungspflicht an der ersten Handelsstufe - wie in Österreich und vielen anderen Ländern seit Jahrzehnten üblich - nicht nur sinnvoll, sondern auch rechtskonform ist. Auch das in Österreich praktizierte System der Rückvergütungen und Vorabfreistellungen ist nicht zu beanstanden.
Darüber hinaus wurde vom OGH festgestellt, dass von der Austro Mechana wie in der Vergangenheit (und auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten üblich) keine Rückvergütungen an private Endnutzer/innen zu leisten sind, da von einer unwiderlegbaren Vermutung auszugehen ist, dass bei der Überlassung von Speichermedien an natürliche Personen die Kopierfunktion auch genutzt wird.
Eine weitere ganz zentrale Feststellung trifft der OGH in Bezug auf die "sozialen und kulturellen Einrichtungen (SKE)" der Verwertungsgesellschaften. Anders als von Amazon im Verfahren dargestellt, ist nach Ansicht des OGH die Praxis der Vergabe von SKE-Mitteln in Österreich nicht diskriminierend und daher ebenfalls unionsrechtskonform. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Förderansuchen faktisch vorrangig bei der "Heimatgesellschaft" gestellt werden.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass Amazon nun für mehr als 10 Jahre Rechnung zu legen und Vergütungen in beträchtlichem Ausmaß an die Verwertungsgesellschaften nachzuzahlen hat.
Für die VdFS und ihre Bezugsberechtigten bedeutet dies darüber hinaus, dass jene Tantiemenzahlungen, die aufgrund dieses Verfahrens im letzten Jahr gesperrt werden mussten, nun ausbezahlt werden können. Auch alle aufgrund des Verfahrens rückgestellten SKE-Ansuchen können und werden nun umgehend behandelt und im Falle eine positiven Beurteilung zeitnah ausbezahlt werden.
Diese am 15. März 2017 - nach einem 10-jährigen Verfahren - ergangene Entscheidung des OGH ist durchaus als Meilenstein zu bezeichnen und ein positives Signal, dass multiterritorial agierende Konzerne wie Amazon nicht über dem Gesetz stehen und sich ihrer Zahlungspflicht an die Kunstschaffenden nicht entziehen können.
Auf- und Durchatmen in der Kunst- und Kulturbranche im Allgemeinen und in der Filmbranche im Speziellen ist angesagt. Unsere Erleichterung ist groß!