MyVdFS Bevollmächtigung
Ab sofort haben Sie als VdFS Mitglied mit Zugang zu unserem Online Portal MyVdFS die Möglichkeit eine dritte Person zu bevollmächtigen. Diese kann dann Ihren Zugang verwalten, Ihre Daten und Dokumente lesen oder ändern.
Genutzt werden kann die erteilte Bevollmächtigung von Agenturen, Steuerberater:innen oder anderen Vertreter:innen, welche die gewohnten MyVdFS-Funktionen in Vertretung für Sie übernehmen können.
Sie können zwischen zwei Arten wählen:
1) Lese-Berechtigung: Der Vollmachtnehmer kann nur lesen und downloaden. Diese Funktion ist vorrangig für Steuerberater:innen gedacht.
2) Lese- und Schreib-Berechtigung: Der Vollmachtnehmer kann sowohl Stammdaten ändern als auch neue Werke melden, sowie alle Dokumente einsehen und downloaden. Einzige Ausnahme sind die Bankdaten, welche ausschließlich vom Mitglied persönlich geändert werden können.
Um eine Vollmacht zu erteilen, klicken Sie in Ihrem MyVdFS Account auf Einstellungen - Bevollmächtigung und füllen das Formular aus.
Die Daten werden von uns geprüft. Nach Freigabe bekommt der Vollmachtnehmer eine automatische E-Mail, die bestätigt werden muss.
Durch diese Schritte wird sichergestellt, dass die Bevollmächtigung korrekt ausgestellt wurde.
Sobald der Vollmachtnehmer bestätigt wurde, kann dieser entweder Ihre Daten lesen (und downloaden) oder Ihre Stammdaten ändern, Werke melden und Gutschriften einsehen und downloaden.
Wir hoffen, dass dieses neue Service einen zusätzlichen Nutzen für Sie darstellt. Wenn Sie Fragen dazu haben, sind wir gerne erreichbar!