Neue Verteilungs-bestimmungen Schauspieler/innen

Die Gremien der VdFS haben eine Änderung der Verteilungsbestimmungen im Bereich der Schauspieler/innenabrechnung beschlossen. Entsprechend europäischen und internationalen Usancen wird zukünftig eine Gewichtung der Leistungsschutzrechte von ausübenden Künstler/inne/n in Form einer Kategorisierung der Rollen vorgenommen.

Mitwirkungen im Bereich Schauspiel werden zukünftig in die Kategorien A bis E wie folgt eingeteilt:

A: Hauptrollen
B: Nebenrollen
C: Kleinst- und Tagesrollen
D: Synchronrollen, SprecherInnen
E: Kurzformate

Die Kategorisierung erfolgt auf Basis der Relation der gemeldeten Drehtage zur durchschnittlichen Anzahl an Drehtagen in einer Werkart (gegliedert nach Dekaden). Jeder Kategorie wird ein Anteil am Verteilungsbudget Schauspiel zugewiesen. Dieser Anteil wird innerhalb der jeweiligen Kategorie auf die Schauspieler/innen zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Schauspieler/innen sind verpflichtet, Mitwirkungen mit der Anzahl der Drehtage und den Rollennamen anzumelden (Meldepflicht). Werden der VdFS keine Drehtage gemeldet, werden diesen Mitwirkungen bis zu einer anderslautenden Meldung vorläufig die Kategorie C zugewiesen.

Die VdFS ist berechtigt, zur Überprüfung der gemeldeten Drehtage Einsicht in die Schauspielverträge zu nehmen (Kontrollrecht). Weiters wird anhand der Reihenfolge der Nennung in den Credits im Vor- und Abspann der Filmwerke eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen.

Erstmals werden auch Synchronsprecher/innen/
-schauspieler/innen (Synchronrollen) und Sprecher/innen bei dokumentarischen Werkarten als Kategorie D in die Verteilung aufgenommen. Die Aufteilung innerhalb dieser Kategorie erfolgt zu gleichen Teilen.

Kurzformate (Werke mit einer Länge von 10 bis 29 min) werden der Kategorie E zugewiesen. Die Aufteilung innerhalb dieser Kategorie erfolgt ohne Berücksichtigung der Drehtage zu gleichen Teilen.

Diese Regelungen treten ab dem Ausstrahlungsjahr 2017 in Kraft.

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