Rahmenvertrag Speichermedienvergütung
Die VdFS und die anderen an der Speichermedienvergütung beteiligten Verwertungsgesellschaften haben bzgl. für die Vergangenheit vor dem 1. Oktober 2015 (In-Kraft-Treten der UrhG-Novelle 2015) zu leistende Vergütungen einen "Rahmenvertrag" über neue Medien mit den zuständigen Gremien der Wirtschaftskammer (Bundesgremium des Elektrohandels, u.a.) abgeschlossen. Der Rahmenvertrag ermöglicht den zahlungspflichtigen Unternehmen eine Lösung für die Vergangenheit und stellt die langersehnte Einigung dar, die von den Kunstschaffenden eingefordert wurde.
Der Rahmenvertrag sieht eine rückwirkende Zahlungspflicht für PCs/Notebooks/Laptops, Festplatten und Tablets von
1. Januar 2013 bis 30. September 2015 und für (Musik-/Video-)Handys von 1. Januar 2012 bis 30. September 2015 vor. Die (Stück-)Tarife entsprechen jenen des "Gesamtvertrags Speichermedienvergütung" (die VdFS hat berichtet) und betragen zwischen EUR 5,- und EUR 2,50. Speicherkarten, digitale Bilderrahmen und Smart-Watches sind vom Rahmenvertrag vorläufig ausgenommen.
Die zahlungspflichtigen Unternehmen (Hersteller, Importeure) haben die Möglichkeit diesem Rahmenvertrag bis 31. Juli 2016 beizutreten und bis 31. August 2016 Zahlung zu leisten, um dadurch die strittige und teilweise gerichtsanhängige Vergangenheit zu bereinigen. Im Gegenzug für ordnungsgemäße und fristgerechte Vergütungen erhalten die Unternehmen Rechtssicherheit über alle bislang in Streit befindlichen Medien.
Weitere Informationen sowie eine detaillierte Auflistung der Tarife und Abrechnungszeiträume des Angebots finden Sie hier.